
Aufgaben
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Er übt also nicht gewerbliche, sondern „hoheitliche" Tätigkeit aus. Er vertritt dabei nicht (wie etwa ein Rechtsanwalt) einseitig die Interessen „seines" Mandanten, sondern ist Sachwalter aller Beteiligten bei der Suche nach einer rechtlich korrekten, sicheren, ausgewogenen und passenden Lösung.
Hier übernimmt der Notar folgende Aufgaben:
Beratung
Der Notar ist Vertragsgestalter und berät umfassend sowie kompetent bei Vorgängen sowohl des Geschäfts- und Wirtschaftslebens als auch im privaten und persönlichen Bereich.
Beurkundung von Willenserklärungen
In der Beurkundung wird der Vertrag oder die Erklärung nochmals umfassend vom Notar erläutert und verlesen. Der Vertragsinhalt wird klar, verbindlich und fälschungssicher festgelegt.
Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften
Hier bescheinigt der Notar verbindlich, welche Person eine Erklärung abgegeben hat, oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original einer Erklärung. Der Notar entwirft gerne auch den zu beglaubigenden Text für Sie.
